Das Patent
Anwendungsbereich:Schutz von technischen Erfindungen vor Nachahmung; zu den technischen Erfindungen gehören Gegenstände und Verfahren, wie Maschinen, Vorrichtungen, Geräte und deren Teile, chemische Erzeugnisse, Kunststoffgranulate, Kunstdünger oder Arzneimittel, Verfahren zum Herstellen von Erzeugnissen, Arbeits- und Anwendungsverfahren; mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung.
Ausschlüsse:
Nicht patentfähig sind unter anderem ästhetische Formschöpfungen, Regeln für Spiele und Software als solche.
Voraussetzung:
Die Erfindung muss neu sein, das heißt nicht aus dem Stand der Technik bekannt sein. Sie muß auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, das heißt über die normale Leistung eines Fachmannes hinausgehen. Schließlich muß die Erfindung gewerblich verwertbar sein.
Anmeldung und Prüfung:
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amt. Sie muß Angaben über den Erfinder und die Erfindung enthalten. Einzureichen sind insbesondere eine technische Beschreibung der Erfindung sowie die Patentansprüche, in denen angegeben ist, was unter Schutz gestellt werden soll. Der fachkundigen Formulierung der Patentanmeldung und insbesondere der Patentansprüche kommt eine zentrale Bedeutung zu, zumal nach Angabe des Antrags keine weiteren technischen Angaben nachgereicht werden dürfen. Erfahrungsgemäß werden Anmeldungen häufig aufgrund von Fehlern abgelehnt, die bei sorgfältiger Ausarbeitung hätten vermieden werden können. Im Regelfall sollte daher die Anfertigung der Anmeldungsunterlagen durch einen Patentanwalt erfolgen.
Laufzeit:
Das Patent hat eine Laufzeit von maximal 20 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldetag. Zur Aufrechterhaltung sind ab dem dritten Jahr jährliche Gebühren zu entrichten.
DAS EUROPÄISCHE PATENT
Hierbei handelt es sich um eine zentral beim Europäischen Patentamt einzureichende und dort bis zur Erteilung bearbeitete Patentanmeldung. Nach Erteilung zerfällt das europäische Patent in ein Bündel nationaler Patente, deren weiteres Schicksal voneinander unabhängig ist und die daher einzeln lizensiert, verkauft, aufrechterhalten oder fallengelassen werden können.
DIE INTERNATIONALE PATENTANMELDUNG
Die auch als PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty) bezeichnete internationale Anmeldung eröffnet die Möglichkeit, die Entscheidung über einen bestimmten, nationalen Patentschutz hinauszuzögern.
